Woher erhalte ich eine Verordnung / ein Rezept?

Sie bekommen eine Verordnung bei Ihrem Kinderarzt, Pädaudiologen, HNO-Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäden, Neurologen oder Hausarzt. Zwischen Ausstellungsdatum der Verordnung und Therapiebeginn dürfen maximal 14 Tage vergangen sein. Daher ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns beim behandelnden Arzt abzuholen.

 

Muss ich etwas zuzahlen?

Logopädie ist ein Heilmittel und somit gehört die logopädische Therapie zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen 10% der Behandlung tragen, sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.

 

Terminvereinbarungen

Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie uns telefonisch unter 02151-6453770. Sollten wir gerade nicht persönlich ans Telefon gehen können, bitten wir um eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie gerne schnellstmöglich zurück.